Bauen & Finanzieren

Bei einem Immobilien-Kauf ist die richtige Finanzierung genauso wichtig wie die Immobilie selbst, sie sollte Passend zu Ihrer persönlichen Lebens- und Einkommenssituation sein.
das Annuitäten-Darlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde). Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt.
Der Zinssatz wird bei Abschluss eines Annuitätendarlehens über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Dieser Zeitraum kann sich auch über die komplette Kreditlaufzeit erstrecken. Die Tilgung sollte im ersten Jahr mindestens 1 Prozent der Kredit(rest)summe betragen. Sie steigt dann mit fortschreitender Ratenzahl bis auf theoretisch 100 % der Kreditrestsumme im letzten Jahr. (Quelle Wikipedia)
das Forward-Darlehen
Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen, das mit Sondervereinbarungen abgeschlossen wird. Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet, in diesem Zeitraum fallen keine Bereitstellungszinsen an. Der Begriff Forward-Darlehen wird nur im Zusammenhang mit grundbuchmäßig gesicherten Darlehen verwendet.
Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer für eine Immobilienfinanzierung genutzt, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen (Prolongationen).
Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung Warentest[1] beträgt der Zinsaufschlag für ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Vorlaufzeit von drei Jahren durchschnittlich 0,74 Prozentpunkte (Stand Mitte 2005) gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung. Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur.
Entwickelt [2] wurde das Forward-Darlehen im Jahr 1996 von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Heute ist es ein häufig genutztes Finanzierungsinstrument innerhalb der Immobilienfinanzierungen.
Man unterscheidet zwischen einem echten und einem unechten Forwarddarlehen. Bei einem echten Forwarddarlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung zu laufen, während bei einem unechten Forwarddarlehen die Zinsbindungsfrist sofort zu laufen beginnt. Wählt man bei einem unechten Forwarddarlehen beispielsweise eine fünfjährige Zinsbindung und eine zweijährige Vorlaufzeit, so hat man am Tag der Auszahlung nur noch eine restliche Zinsbindungsdauer von drei Jahren. Bei einem echten Forwarddarlehen ist das nicht so. Hier hat man ab dem Tag der Auszahlung noch eine restliche Zinsbindung von fünf Jahren. (quelle Wikipedia)
LAKRA - Landeswohnraumförderungsprogramm Baden-Württemberg
Träumen Sie auch vom Eigenheim? Das Landeswohnraumförderungsprogramm des Landes hat schon vielen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern geholfen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert.
Riester-Förderung im Eigenheimrentengesetz
Die Riester-Förderung im Wohneigentum ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge aufgenommen. Hintergrund: Das mietfreie Wohnen im Rentenalter ist vergleichbar mit einer Geldrente. Der "Wohn-Riester" erlaubt die Beanspruchung von Förderzulagen nach den Riester-Regeln. Das Eigenheimrentengesetz gilt rückwirkend zum 1.Januar 2008.
Wohn-Riester Immobilienkauf mit der Eigenheimrente
Als Eigenheimrente (auch "Wohn-Riester") wird in der politischen Diskussion die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Diese wurde im „Eigenheimrentengesetz“ umgesetzt (BR-Drs.438/08). Das Gesetz trat am 1. August 2008 (mit Rückwirkung auf den 1. Januar 2008) in Kraft.
Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern.
Gefördert werden:
eine Wohnung in einem eigenen Haus oder
eine eigene Eigentumswohnung oder
eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft,
wenn diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland liegt und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird und nach dem 31. Dezember 2007 hergestellt oder angeschafft wurde. ( Quelle wikipedia)